Prof. Dr. Friedrich Meyer

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prof. Dr. Meyer absolvierte sein Studium in Münster und Heidelberg. Er promovierte anschließend zu einem juristisch/betriebswirtschaftlichen Thema zum Dr. jur. und erhielt dafür von der Universität Münster eine Preisauszeichnung. 1995 nahm er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt auf und trägt seit 1999 die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.  Neben entsprechenden Veröffentlichungen stand stets eine umfangreiche Vortragstätigkeit.

Prof. Dr. Meyer berät/vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Fragen des Arbeitsrechts, von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zudem berät und vertritt er in wesentlichem Umfang Vorstände, Geschäftsführer und sonstige Führungskräfte. Prof. Dr. Meyer ist verheiratet, zwei Kinder.

Der Focus zeichnete Herrn Prof. Dr. Meyer mehrfach als einen der fünf führenden Arbeitsrechtler in Westdeutschland aus.